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IPPC - Behandlung
Wir sind beim Landesbetrieb "Wald und Holz NRW" als Holzverpackungsmittelhersteller gemäß
IPPC ISPM Nr. 15 registriert.
Somit können wir Ihnen selbstverständlich alle Paletten,
Kisten und Holzverpackungen hitzebehandelt
gem. IPPC ISPM 15 Standard für den Überseeexport liefern.
Dazu gehört zum einen eine Hitzebehandlung bei einer
Kerntemperatur von 56°C über mindestens 30 Minuten.
Zum anderen ist die Holzverpackung an zwei gegenüberliegenden
Seiten mit einem anerkannten Kennzeichen zu markieren.
Die so hergestellten Holzverpackungen dürfen dann weltweit in den Versand gehen.
Bei Fragen rund um das Thema sprechen Sie uns bitte an.
Auf Wunsch fertigen wir auch Paletten und Holzverpackungen
aus getrocknetem Holz, mit einer Restfeuchte von unter 20%.

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